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Markeninhalte mit einem Werbetreibenden verknüpfen

Wenn du gemeinsam mit einem Werbetreibenden eine Kampagne mit Markeninhalten erstellt hast, kann er dir eine Anfrage zur Verknüpfung von Inhalten aus der Kampagne mit seinem Google Ads-Konto senden. Nimmst du die Anfrage an, kann er sich die Leistungsmesswerte der Inhalte in Google Ads ansehen. Außerdem ist es dem Werbetreibenden und allen mit dessen Google Ads-Konto verknüpften Rechtssubjekten möglich, Anzeigen auf Zuschauer deines YouTube-Videos auszurichten, sofern dies über die Google Ads-Plattform zulässig ist.

Durch die Verknüpfung von Markeninhalten mit Werbetreibenden kannst du:

  • Partnerschaften mit Unternehmen verwalten
  • Messwerte zu organischen Videos teilen
  • Die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Werbetreibende deine Inhalte bewerben.

Die meisten Verknüpfungsanfrage stammen von Werbetreibenden, mit denen du bereits zusammengearbeitet hast. Du kannst aber auch Anfragen von anderen Unternehmen erhalten. Ob du eine Verknüpfungsanfrage annimmst, bleibt in jedem Fall dir überlassen. Du entscheidest, was für deinen Kanal am besten ist.

Wenn du eine Anfrage annimmst, musst du dem Werbetreibenden entsprechende Rechte gewähren, damit er dein Video für seine Werbung verwenden kann. YouTube ist nicht in diese Vereinbarung einbezogen. Sieh dir die Bedingungen der Vereinbarung mit einem Werbetreibenden genau an, bevor du sie unterzeichnest.

Verknüpfungsanfrage annehmen

Wenn ein Werbetreibender deine Inhalte mit seinem Google Ads-Konto verknüpfen möchte, wirst du von uns per E-Mail sowie in YouTube und YouTube Studio benachrichtigt. Du kannst Anfragen in YouTube Studio, in YouTube und jeweils in den entsprechenden mobilen Apps ansehen und darauf antworten.

Wenn du den Link in der E-Mail auswählst, wirst du direkt zur Seite „Verknüpfungsanfrage eines Werbetreibenden“ weitergeleitet. Dort kannst du dein Video verknüpfen oder die Anfrage ablehnen.

Du kannst Anfragen auch in YouTube Studio prüfen und darauf antworten:

  1. Öffne YouTube Studio auf einem Computer.
  2. Klicke im Menü auf der linken Seite auf Inhalte .
  3. Suche nach dem entsprechenden Video und klicke neben dem Thumbnail auf „Details“ .
  4. Klicke im Bereich „Markenverknüpfungen“ neben dem Werbetreibenden auf Verknüpfungsanfrage prüfen.
  5. Wähle aus, ob du das Video verknüpfen oder die Anfrage ablehnen möchtest.

Verknüpfung deiner Inhalte aufheben

Du oder der Werbetreibende kann die Verknüpfung eines Videos jederzeit aufheben. Hierzu rufst du einfach den Bereich „Verknüpfungen mit Werbetreibenden“ für das Video auf und wählst neben dem Werbetreibenden Verknüpfung aufheben aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gelten Verknüpfungsanfragen bzw. Verknüpfungen?

Eine Verknüpfungsanfrage läuft zwar nicht nach einer bestimmten Zeit ab, kann aber vom Werbetreibenden zurückgenommen werden. Außerdem kannst du die Verknüpfung eines Videos jederzeit aufheben. In diesem Fall kann der Werbetreibende Folgendes nicht mehr:
  • Auf die Leistungsmesswerte der Inhalte zugreifen
  • Anzeigen auf Zuschauer der verlinkten Inhalte ausrichten
Wenn das angeforderte Video gelöscht oder als privat gekennzeichnet wird, gilt die Verknüpfungsanfrage nicht mehr.

Muss ich meine Markeninhalte mit dem Google Ads-Konto eines Werbetreibenden verknüpfen, wenn er meine Videos bereits für seine Werbung verwendet?

Werbetreibende müssen ihr Konto zur Anzeigenschaltung nicht mit deinen Inhalten verknüpfen. Wir empfehlen dir aber, deine Markeninhalte mit ihrem Konto zu verknüpfen. Dadurch kannst du deine Markenpartnerschaften effizienter verwalten und Werbetreibende können sich die organische Leistung des Videos ansehen. Außerdem kannst du den Zugriff auf die Inhalte deines Kanals einschränken, indem du nur ein einzelnes Video verlinkst.

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