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Shorts für Remixe verfügbar machen

Hinweis: Dieser Artikel gilt nur für Musikpartner, die eine Shorts-Vereinbarung mit YouTube haben.

Mit den Erstellungstools für Shorts kannst du deine Shorts anderen Nutzern für Remixe zur Verfügung stellen. Bei Shorts, auf die kein Anspruch erhoben wurde oder die Musik enthalten, die nicht über die Erstellungstools für Shorts hinzugefügt wurde, muss möglicherweise dein Label oder Musikvertrieb eingreifen. Unten findest du weitere Informationen dazu.

Voraussetzungen für Shorts-Remixe

Damit ein Short, in dem ein Song eines Künstlers benutzt wird, in einem Remix verwendet werden kann, muss das Video:

  • Musikinhalte enthalten
  • durch eine Tonaufnahme beansprucht worden sein, die für Shorts geeignet ist und den Ursprung „Im Produkt (Shorts)“ hat, sowie mit Musik aus der Shorts-Mediathek erstellt worden sein
  • auf einem Kanal hochgeladen worden sein, der kein Musiknetzwerkkanal ist

Bei Shorts, die auf einen Musiknetzwerkkanal hochgeladen werden, muss beim Erheben des Anspruchs ein Web-Asset-Typ als Partner-Upload-Typ angegeben werden. Wenn der Kanal, über den das Short hochgeladen wurde, nicht mit einem Musiknetzwerk verknüpft ist, sollten Optionen für visuelle Remixe wie „Greenscreen“, „Collab“ oder „Cut“ verfügbar sein.

Die Funktionen für visuelle Remixe sind nicht für Shorts verfügbar, auf die Ansprüche von Dritten erhoben wurden. Auch wenn sich der Anspruch von Dritten auf Musik bezieht, die in Shorts verfügbar ist, wie z. B. bei einem Anspruch auf die Tonaufnahme für einen Song, können die Audioinhalte trotzdem für Remixe verwendet werden.

Prüfen, ob ein Kanal mit einem Musiknetzwerk verknüpft ist

So kannst du nachsehen, ob dein Kanal zu einem Musiknetzwerk gehört:

  1. Melde dich mit den Anmeldedaten für deinen Kanal in YouTube Studio an.
  2. Rufe das Dashboard auf.
  3. Suche unter „Netzwerkbeziehung“ nach einem Label- oder Händlernamen. Wenn der Bereich „Netzwerkbeziehung“ nicht angezeigt wird, ist dein Kanal nicht mit einem Musiknetzwerk verknüpft.
Wenn du ein Nutzer mit Zugriff auf das Content-Manager-Konto eines Musiklabels oder -vertriebs in YouTube Studio bist, findest du verknüpfte Kanäle auf dem Tab „Kanäle“.

Häufig auftretende Probleme beheben

Problem Problembehebung
Der Song wird nicht in der Mediathek angezeigt. Prüfe, ob es für den Song einen Art-Track gibt, der die Kriterien für Remixe erfüllt.
Die Option „Diesen Sound verwenden“ wird nicht im Short angezeigt.
  • Prüfe, ob es für den Song einen Art-Track gibt, der die Kriterien für Remixe erfüllt.
  • Der Kanal, auf dem das Short hochgeladen wurde, darf nicht mit einem Musiknetzwerk verknüpft sein.
  • Über das Tool für manuelle Ansprüche kannst du mithilfe des zugehörigen Tonaufnahmen-Assets Anspruch auf den Song erheben.
Es sind keine Optionen für visuelle Remixe verfügbar, der Kanal gehört aber nicht zu einem Label oder Musikvertrieb.

Das Short auf Ansprüche von Dritten prüfen:

  1. Öffne das Short im Content-Manager in YouTube Studio.
  2. Klicke auf Urheberrecht.

Wenn es Ansprüche von Dritten gibt, sind Optionen für visuelle Remixe nicht verfügbar.

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