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Veröffentlichungsrechte: Videos mit mehreren Musikwerken standardisieren

YouTube-Videos können mehrere musikalische Werke umfassen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn Videos sogenannte Medleys enthalten. Bei diesen Videos können die Eigentumsrechte aufgrund der Vielzahl an Tonaufnahmen und/oder Kompositionen, auf die Ansprüche erhoben werden, sehr kompliziert sein.  In solchen Fällen ist es deshalb wichtig, dass Publisher ihren Anteil an den Eigentumsrechten korrekt angeben. Es gibt drei Hauptszenarien, für die jeweils eigene Best Practices zum Erheben von Ansprüchen durch Publisher gelten:

Master-Playlists mit einem Video (häufig mit Medleys verwechselt)

In diesen Videos besteht die Audiodatei aus mehreren einzelnen musikalischen Werken, die nacheinander als Playlist in einem einzelnen Video wiedergegeben werden. In der Regel handelt es sich dabei um vollständige Songs. Oft wird jeder Titel im Video basierend auf einem anderen Tonaufnahmeninhalt beansprucht.
In diesen Fällen werden ganz normal Ansprüche erhoben und Verknüpfungen hinzugefügt:
  1. Publisher sollten ihre geteilten Kompositionen wie gewohnt mit den Tonaufnahmeninhalten verknüpfen, mit denen Anspruch auf das Video erhoben wird.
  2. Wenn nicht mithilfe der entsprechenden Tonaufnahmen Anspruch auf das betreffende Video erhoben wird, sollte der Publisher direkt mit dem für die Tonaufnahme zuständigen Partner zusammenarbeiten, damit dieser Anspruch auf das Video mit dem entsprechenden Inhalt erhebt.
Hinweis: Diese Videos sind keine Medleys, obwohl sie ähnliche Eigenschaften haben.

Videos mit online erhobenen Ansprüchen (keine oder falsche Tonaufnahmen, Musikvideos oder Art-Tracks)

Die Audioinhalte in diesen Videos bestehen aus kombinierten, aber unterscheidbaren Songs. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Nutzer eine A-cappella-Version zum Besten gibt und dabei wie in einem Medley verschiedene Songs ohne Übergänge anstimmt. Labelpartner erheben mithilfe eines oder mehrerer Tonaufnahmeninhalte für die Master-Aufnahme manchmal Anspruch auf diese Videos, obwohl die Master-Aufnahme im Video gar nicht verwendet wird. Das ist aber nicht der richtige Ansatz.
  1. Publisher sollten zuerst nach vorhandenen Tonaufnahmeninhalten suchen, die das gesamte im Video enthaltene Medley repräsentieren – also einen einzelnen Inhalt für das gesamte vom Künstler interpretierte Musikstück im Video. Wenn du es gefunden hast, kannst du mit dem nächsten Abschnitt fortfahren ("Medleys mit zugehörigen Tonaufnahmen, Musikvideos oder Art-Tracks")
  2. Sollten für das Medley keine Tonaufnahmen verfügbar sein, kann über Inhalte von geteilten Kompositionen Anspruch auf das Video erhoben werden. Die Auszahlung wird entsprechend der Anzahl an Ansprüchen auf die Komposition automatisch anteilig berechnet. Wenn der Publisher mehrere Kompositionen im Medley verwaltet, sollte er entsprechend mehrere Ansprüche erheben.
  3. Es ist wichtig, dass alle Rechteinhaber von Tonaufnahmen, die nicht speziell für das Medley mit online erhobenen Ansprüchen gelten, ihre Ansprüche zurückziehen. Wenn auf eine Coverversion beispielsweise mit dem Tonaufnahmeninhalt dieses Songs Anspruch erhoben wurde, sollte der Publisher beantragen, dass das Label den Anspruch zurückzieht.
Wie im vorherigen Fall handelt es sich bei diesen Videos nicht zwangsläufig um Medleys. Es können ganz normal Ansprüche erhoben und Verknüpfungen hinzugefügt werden.

Medleys mit zugehörigen Tonaufnahmen, Musikvideos oder Art-Tracks

In diesen Fällen wird mit einer einzelnen Tonaufnahme, mit einem einzelnen Musikvideo oder mit einem einzelnen Art-Track, die bzw. der das gesamte Medley und alle darin enthaltenen Werke repräsentieren, Anspruch auf das Video erhoben. Wenn mehrere Publisher versuchen, ihre eigenen Kompositionen in die Tonaufnahmen für diese Videos einzubetten, kommt es zu Konflikten, da der Inhalt, mit dem Anspruch auf das Video erhoben wird, tatsächlich mehrere musikalische Werke repräsentiert. Publisher sollten zusammenarbeiten, damit ihre Eigentumsrechte korrekt dargestellt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, den Vorgang folgendermaßen zu beschleunigen:
  1. Der Publisher sucht den Tonaufnahmeninhalt des entsprechenden Medleys und hört sich das Medley an. Dabei ermittelt er, wie viele Kompositionen darin enthalten sind. Hinweis: Bei diesem Ansatz wird nicht angegeben, wie häufig eine Komposition wiederholt und wie lange sie verwendet wird. Hier wird nur berücksichtigt, wie viele einzelne Kompositionen es insgesamt gibt.
  2. Der Partner erstellt dann einen neuen Inhalt von geteilten Kompositionen für das Medley, anstatt einen bestehenden Inhalt für die entsprechende Komposition zu verwenden.
  3.  Damit der prozentuale Anteil an Eigentumsrechten ermittelt werden kann, multipliziert der Publisher seinen prozentualen Anteil an der einzelnen Komposition mit der Anzahl an Kompositionen im Medley.
Beispiel:
  • Der Song "Medley-Song" wird vom Tonaufnahmeninhalt "Medley-Tonaufnahmeninhalt" repräsentiert. Der Medley-Song enthält vier verschiedene Kompositionen: "Song 1", "Song 2" usw.
  • Publisher A kann bei Song 1 für 40 % und bei Song 2 für 20 % weltweite Lizenzen für Aufführungen nachweisen.
  • Publisher A sucht nach dem Medley-Tonaufnahmeninhalt und hört sich die Referenzdatei an. Er stellt fest, dass das Medley vier Kompositionen enthält ("Song 1", "Song 2" usw.). 1 geteilt durch 4 = 0,25. Jede Komposition entspricht also 25 % des Medley.
  • Publisher A erstellt dann einen neuen Inhalt von geteilten Kompositionen für seine Beiträge im Medley: den Medley-Kompositionsinhalt. Es ist wichtig, dass dieser sich von den vorhandenen Inhalten von geteilten Kompositionen für Song 1 und Song 2 unterscheidet.
  • Da Publisher A Lizenzen für 40 % von Song 1 und für 20 % von Song 2 besitzt, hat er auch Eigentumsrechte am neuen Medley-Kompositionsinhalt: (40 % Anteil an Eigentumsrechten * 25 % des Medleys) + (20 % Anteil an Eigentumsrechten * 25 % des Medleys) = 15 %.
  • Publisher A bettet den Medley-Kompositionsinhalt in den Medley-Tonaufnahmeninhalt ein.

 

 

 

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