Bericht zur Videoindexierung

Im Bericht zur Videoindexierung sehen Sie, wie viele indexierte Seiten Ihrer Website ein oder mehrere Videos enthalten und auf wie vielen dieser Seiten ein Video indexiert werden konnte. Indexierte Videos können in den Google-Suchergebnissen erscheinen.

Bericht zur Videoindexierung

Zu diesem Bericht

Der Bericht enthält die folgenden Informationen:

  • Zahl der indexierten Seiten Ihrer Website, die ein Video enthalten, das von Google indexiert wurde, sowie Details zum indexierten Video
  • Zahl der indexierten Seiten Ihrer Website, auf denen Google mindestens ein Video gefunden hat, ohne aber irgendwelche Videos indexieren zu können, sowie Details zu den Gründen

Der Bericht gibt keine Auskunft über die Zahl der unterschiedlichen Videos auf Ihrer Website (es sei denn, für Ihre Website gelten einige sehr spezielle Bedingungen*).

Der Bericht deckt nur indexierte Seiten ab. Wenn eine Seite aus irgendeinem Grund nicht indexiert wurde, z. B. weil sie keine kanonische Seite ist, wird sie im Bericht nicht aufgeführt.

Bericht verwenden

Grundlegende Informationen

Detailliertere Informationen

Probleme untersuchen

  1. Klicken Sie auf einen bestimmten Status (z. B. „Ungültige Video-URL“), um eine Liste der Seiten mit diesem Problem aufzurufen.
  2. Klicken Sie auf eine Seite in der Beispieltabelle, um Informationen zu dem Video zu sehen, das auf dieser Seite gefunden wurde.
  3. Lesen Sie in den Problemdetails und der Anleitung zur Fehlerbehebung nach, wie Sie das Problem beheben können.

Wenn Sie Seiten mit Videos sehen möchten, die indexiert werden konnten, klicken Sie auf der Hauptseite des Berichts auf Daten zu indexierten Videoseiten ansehen.

Videos auf einer bestimmten Seite untersuchen

Mit dem Bericht zur URL-Prüfung können Sie eine bestimmte URL auf Ihrer Website untersuchen. Wenn auf der Seite ein Video gefunden wurde, wird in den Ergebnissen der URL-Prüfung der Bereich Videoindexierung angezeigt. Wenn auf der Seite keine Videos gefunden wurden, gibt es keinen Bereich Videoindexierung.

Live-Tests werden nicht unterstützt: Videoinformationen sind nur für die indexierte Version der Seite im Bericht zur URL-Prüfung verfügbar. Live-Tests von Videos mit dem Bericht zur URL-Prüfung werden in der Search Console noch nicht unterstützt.
Details zur Videoindexierung

Wenn Google eine Seite indexiert, wird auf der Seite nach Videos gesucht. Wenn auf der Seite Videos gefunden werden, die bestimmte Anforderungen erfüllen, versucht Google, das am besten geeignete Video auf der Seite zu indexieren.

Grundlegender Prozess zur Videoindexierung

  1. Wenn Google eine Seite crawlt und sich dafür entscheidet, sie zu indexieren, wird auf der Seite nach Videos gesucht. Wenn Sie über eine Sitemap oder strukturierte Daten Informationen zu einem Video angeben, versucht Google, diese einem Video auf der Seite zuzuordnen.
  2. Videos, die auf der Seite gefunden werden und einen Grenzwert für die Videoindexierung erreichen, werden in Bezug auf ihre Indexierbarkeit (nicht ihre Qualität oder ihren Inhalt) eingestuft.
  3. Google versucht, diese Videos in der Reihenfolge ihres Rankings zu indexieren. Die Sichtbarkeit eines Videos auf der Seite ist hierbei besonders wichtig.
    • Das indexierbare Video mit dem höchsten Ranking wird im Google-Index mit dieser Seite verknüpft. Außerdem wird der Wert von Video indexiert im Bericht zur Videoindexierung um eins erhöht.
    • Wenn auf der Seite Videos gefunden wurden, aber keines davon indexiert werden kann, wird die Seite im Bericht zur Videoindexierung der Kategorie Kein Video indexiert zugeordnet.
  4. Beim Ranking und bei der Indexierung wird versucht, ein Video abzurufen. Ein Video kann aber auch indexiert werden, wenn kein Abruf möglich ist.

„Indexieren“ und „abrufen“

  • Indexiert bedeutet, dass Google das Video in den Google-Index aufgenommen hat. Wenn ein Video indexiert wurde, kann es in der Google Suche angezeigt werden. Je nach den verfügbaren Metadaten sind dann z. B. der Titel, eine Beschreibung, eine Miniaturansicht oder ein Link zur Wiedergabe des Videos zu sehen. Videos müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie indexiert werden können.
  • Ein Video gilt als erfolgreich abgerufen, wenn Google die Videodatei angefordert, abgerufen und gelesen hat. Für die Indexierung ist kein Abruf erforderlich. Wenn das Video abgerufen wurde, versucht Google, seinen Inhalt zu analysieren, z. B. um eine Miniaturansicht zu extrahieren oder Hinweise auf wichtige Momente im Video zu erstellen, die in den Suchergebnissen angezeigt werden können. Mit strukturierten Daten können Sie selbst eine Beschreibung, eine Miniaturansicht und Hinweise auf wichtige Momente hinzufügen.

Videos können indexiert werden, ohne dass sie abgerufen wurden. Wenn ein Video jedoch abrufbar ist, kann Google den Inhalt des Videos besser verstehen und zusätzliche Funktionen für das Video anbieten, z. B. eine Autoplay-Vorschau, durch die die Nutzerinteraktion möglicherweise erheblich verbessert wird.

Lesen Sie die Best Practices dazu, wie Sie die Indexierung und den Abruf Ihrer Videos durch Google ermöglichen.

Es kann nur ein Video pro Seite indexiert werden

Google indexiert höchstens ein Video pro Seite, auch wenn sie mehrere enthält.

Ein Video kann über mehrere Seiten indexiert werden

Wenn Sie dasselbe Video auf mehreren Seiten einfügen und jede Hostseite indexiert werden kann, wird das Video möglicherweise über jede dieser Seiten indexiert. Jedes Mal, wenn ein Video indexiert wird, erhöht sich der Wert von „Video indexiert“, auch wenn dasselbe Video über verschiedene Seiten indexiert wird.

Wenn ein Video über mehrere Seiten indexiert wird, kann es in der Google Suche in den Ergebnissen jeder der Hostseiten angezeigt werden. Es wird jedoch versucht, ein bestimmtes Video in den Google-Suchergebnissen nur einmal pro Suchanfrage zu präsentieren.

Video-Sitemaps und Indexierung

Wenn Sie ein Video in einer Sitemap auflisten, ist dadurch nicht garantiert, dass das angegebene Video für diese Seite indexiert wird. Google versucht, das am besten sichtbare Video auf der Seite zu indexieren, unabhängig davon, ob es in einer Sitemap aufgeführt ist.

Wenn in der Sitemap für eine Seite angegeben ist, dass diese ein Video enthält, Google aber kein Video findet, wird die Seite nicht in den Bericht aufgenommen. Wenn eine Seite aus irgendeinem Grund nicht indexiert wurde, erscheint sie ebenfalls nicht in diesem Bericht, unabhängig davon, ob sie in einer Sitemap aufgeführt ist.

Anforderungen an die Videoindexierung

Ein Video auf einer Seite kann nur indexiert werden, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Das Video ist auf einer Hostseite eingebettet. Videos ohne Hostseite werden nicht indexiert, selbst wenn das Video in einer Video-Sitemap enthalten ist.
  • Die Hostseite ist indexiert. Das bedeutet, dass die Seite nicht durch eine robots.txt-Regel, eine noindex-Regel oder etwas anderes, das die Indexierung verhindert, blockiert sein darf. Stellen Sie mit dem URL-Prüftool fest, ob die Hostseite indexiert wurde bzw. ob sie indexiert werden kann. Das bedeutet auch, dass sich das Video auf der kanonischen Seite befinden muss, da nur kanonische Seiten indexiert werden.
  • Das Video muss sowohl bei der mobilen als auch bei der Desktopversion der Hauptinhalt der Seite sein. Weitere Informationen zur Sichtbarkeit
  • Das Video muss mittig auf der Seite angezeigt werden. 
    • Das gesamte Video muss sich innerhalb des Renderingbereichs der Seite befinden.
    • Das Video darf auf der Seite nicht zu weit rechts oder zu niedrig platziert sein. Der Nutzer muss das gesamte Video sehen können, wenn die Seite geladen wird.
  • Es ist eine gültige Miniaturansicht vorhanden. Sie sollten eine gültige Miniaturansicht anbieten, auch wenn Google möglicherweise eine Miniaturansicht aus der Videodatei generieren kann, wenn die Datei abrufbar ist.
  • Das Video kann gerendert werden. Das Video darf nicht hinter anderen Elementen verborgen sein oder eine komplexe Interaktion erfordern, damit der Player angezeigt wird. Google kann einfache Interaktionen manchmal überwinden, z. B. ein Tippen für die Wiedergabe, manchmal aber auch nicht.
  • Das Video kann auf der Seite wiedergegeben werden. Externe Links zu einer anderen Videohosting-Seite werden nicht als Videos betrachtet, aber durch einen Link zu einer anderen Seite zum Abspielen des Videos wird die Indexierung auf dieser Seite nicht aktiviert.
  • Das Video entspricht den Best Practices für Videodateien.
  • Geben Sie einheitliche Metadaten an. Sie sollten in allen Quellen (Sitemap, HTML-Tags, Meta-Tags und strukturierten Daten), die dasselbe Video auf derselben Seite beschreiben, denselben Titel, dieselbe Miniaturansicht-URL und dieselbe Video-URL angeben.
  • Ein Video muss nicht abrufbar sein, damit es indexiert werden kann. Bei einem erfolgreichen Abruf können für das Video aber zusätzliche Funktionen angeboten werden, z. B. eine Autoplay-Vorschau, durch die die Nutzerinteraktion möglicherweise erheblich verbessert wird.

Sichtbarkeit von Videos

Die Sichtbarkeit eines Videos auf der Seite ist für Google ein wichtiges Signal dafür, ob das Video als Hauptinhalt der Seite angesehen wird oder nicht. Auf einer Seite mit mehreren Videos wird ein sichtbares Video einem nicht sichtbaren Video bei der Auswahl für die Indexierung in der Regel vorgezogen.

So extrahiert Google Informationen zu einem Video

Google versucht, anhand unterschiedlicher Quellen verschiedene Metadaten zu einem Video zu ermitteln, z. B. den Titel, die Miniaturansicht und die Beschreibung:

  • Google kann strukturierte Daten (VideoObject), verschiedene HTML-Tags und Video-Sitemaps verwenden, um eine Miniaturansicht, einen Titel, eine Beschreibung und eine Video-URL zu erhalten.
  • Wenn das Video in einer unterstützten Videocodierung vorliegt und Google es abrufen und verarbeiten kann, lässt sich dabei oft eine Miniaturansicht und eine Vorschau extrahieren. Es können auch bestimmte Informationen aus den Audio- und Videodaten der Datei extrahiert werden.
  • Google kann den Titel und die Beschreibung aus der Seite extrahieren, auf der das Video gehostet wird, und zwar sowohl aus dem Seitentext als auch aus Meta-Tags.

Erläuterung der Werte im Bericht

Seitenstatus

Eine indexierte Seite, auf der Google ein Video gefunden hat, kann einen der folgenden Status haben:

  • Kein Video indexiert
    Google hat festgestellt, dass auf der Seite mindestens ein Video vorhanden ist, konnte aber keines davon indexieren. Unter Anforderungen an die Videoindexierung finden Sie Informationen zu den Indexierungsanforderungen. Unter Fehlerbehebung erfahren Sie, wie Sie das genaue Problem identifizieren und beheben können. Im Bericht können nur Informationen zu einem einzigen Video angezeigt werden, selbst wenn mehrere Videos gefunden wurden.
  • Video indexiert
    Google konnte sowohl die Seite als auch ein Video darauf indexieren. Google indexiert nur ein Video pro Seite. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, wie Google Videos auf Ihrer Website indexiert, lesen Sie die Details zur Videoindexierung.

Nach Sitemap filtern

Sie können den Bericht so filtern, dass nur Seiten-URLs angezeigt werden, die in einer ausgewählten Sitemap vorhanden sind. Beim Filtern nach Sitemap werden alle Daten im Bericht gefiltert: das Diagramm, die Summenwerte der Diagramme, die Problemliste und die Exporte.

Beim Filtern nach Sitemap enthält der Bericht nur indexierte Seiten-URLs aus der ausgewählten Sitemap, in denen Google ein Video gefunden hat. Der Filter ignoriert, ob Video-Sitemap-Tags vorhanden sind oder fehlen. In die daraus resultierende URL-Liste werden keine Sitemap-URLs aufgenommen, die nicht indexiert wurden. Allerdings sind indexierte URLs ohne Video-Sitemap-Tags enthalten, auf denen ein Video gefunden wurde.

Sie können nur nach Sitemaps filtern, die in der robots.txt-Datei für Ihre Website aufgeführt sind oder mit dem Sitemaps-Bericht eingereicht wurden.

Impressionen

Sie können sehen, wie viele Impressionen Ihr Video hat – sowohl die Anzahl an Impressionen in der Google Suche (kombinierte Ergebnisse und Ergebnisse nur für die Videosuche) als auch die Anzahl an Impressionen in Discover. Die Ergebnisse im Bericht zur Videoindexierung werden nach Seite zusammengefasst angezeigt. Die Zeile „Anzahl an Impressionen“ im Diagramm sollten Sie aufgrund der Feinheiten* bei der Berechnung dieser Werte eher als allgemeinen Richtwert und nicht als exakte Anzahl interpretieren.

* Detailinformationen zur Berechnung der Werte: Die im Bericht zur Videoindexierung angegebene Anzahl an Impressionen unterscheidet sich von der in den Leistungsberichten angegebenen Anzahl. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Impressionen in den Leistungsberichten anders zusammengefasst werden, je nachdem, ob Sie nach Darstellung in der Suche oder nach Suchtyp filtern, das Diagramm oder die Tabelle betrachten usw. Die Gesamtzahl der Impressionen in den Leistungsberichten ist in der Regel niedriger, weil einige der dort angezeigten Daten nach Property zusammengefasst werden.

Fehler bei der Videoindexierung

Kann ein Video auf einer Seite nicht indexiert werden, können im Bericht zur Videoindexierung dafür die folgenden Gründe angezeigt werden:

Grund Beschreibung
Google konnte keine deutlich erkennbaren Videos auf der Seite finden

Google konnte kein Video finden, das die Kriterien für ein deutlich sichtbares Video ausreichend erfüllt, um als Video für diese Seite indexiert zu werden.

Verworfen: Am 12. Juni wurde dieses Problem durch spezifischere Probleme ersetzt. Es kann weiterhin im Bericht zur Videoindexierung angezeigt werden, hat aber keine Auswirkungen auf Ihre Seiten.
Video außerhalb des Darstellungsbereichs

Das Video muss im Darstellungsbereich erscheinen, wenn die Seite geladen wird, damit es für die Indexierung berücksichtigt wird. Verschieben Sie das Video so, dass sich das gesamte Video innerhalb des Renderingbereichs der Seite befindet und sichtbar ist, wenn die Seite geladen wird.

Mit dem Live-URL-Test können Sie sich den Screenshot ansehen und die Seite so betrachten, wie Google sie sieht.
Video zu klein Das Video ist nicht groß genug, um bei der Indexierung berücksichtigt zu werden. Vergrößern Sie die Höhe des Videos so, dass sie über 140 Pixel liegt, und die Breite des Videos so, dass sie über 140 Pixel liegt und mindestens einem Drittel der Seitenbreite entspricht.
Video zu hoch Das Video ist in der Vertikalen zu groß, um für die Indexierung berücksichtigt zu werden. Verringern Sie die Höhe des Videos so, dass sie unter 1.080 Pixel liegt.
Position und Größe des Videos konnten nicht ermittelt werden Die geladene Seite enthält keinen Videoplayer. Das kommt in der Regel vor, wenn die Seite an der Stelle, an der sich der Player befinden soll, ein Bild enthält (oft einen Screenshot oder ein Bild des Players), das angeklickt werden muss, um die Wiedergabe zu starten. Um das Problem zu beheben, laden Sie den Videoplayer beim Laden der Seite in der tatsächlichen Größe und an der gewünschten Position, ohne dass der Nutzer etwas tun muss.
MRSS-Fehler – versuchen Sie es stattdessen mit schema.org-Definitionen Sie verwenden zur Beschreibung des Videos MRSS (Media RSS) und Google konnte die Beschreibung nicht verarbeiten. Versuchen Sie es statt mit MRSS mit schema.org-Markup.
Ungültige Video-URL Das Format der Video-URL ist ungültig. Das ist z. B. der Fall, wenn ungültige Zeichen wie Leerzeichen oder eine ungültige Protokollangabe wie „htttttp“ statt „http“ verwendet wurde.
Nicht unterstütztes Videoformat

Die Dateiendung der Videodatei-URL lässt darauf schließen, dass die Videocodierung nicht unterstützt wird. Achten Sie darauf, ein unterstütztes Format zu verwenden, und geben Sie eine URL an, aus der das Videoformat korrekt hervorgeht. Die Dateiendung sind die drei oder vier Zeichen nach dem Punkt im Dateinamen.

Beispiele für unterstützte Formate:

  • https://beispiel.de/videos/video1.mp4
  • https://beispiel.de/videos/video1.mpeg

Beispiel für ein nicht unterstütztes Format: https://beispiel.de/videos/video1.ogg

 

Unbekanntes Videoformat

Die Dateiendung des Videos stimmt mit keinem der von Google unterstützten Videoformate überein oder es ist keine Endung für das Videoformat angegeben. Google beurteilt das Dateiformat anhand der URL des Videos. Achten Sie darauf, dass Ihr Video in einem unterstützten Format vorliegt und eine korrekte Dateiendung hat.

  • Beispiel für eine URL mit korrekter Formatangabe: https://beispiel.de/video1.mp4
  • Beispiele für URLs ohne korrekte Formatangabe:
    • https://beispiel.de/videos/meinvideo
    • https://beispiel.de/videos/meinvideo.324fvsf4rf
Inline-Daten-URLs können nicht für Video-URLs verwendet werden Google kann keine Base64-codierten Inline-Videos indexieren. Das sind Videos mit einem src-Attributwert, der mit data: beginnt, z. B. <video src="data:video/mp4;base64,A2553IGpc29tAAA....">.
Keine Miniaturansicht-URL angegeben

Für dieses Video wurde keine Miniaturansicht angegeben und Google konnte auch keine für Sie erstellen. Geben Sie einen Link zu einer Miniaturansicht für Ihr Video an. Verwenden Sie dazu strukturierte Daten, eine Sitemap oder eine mRSS-Datei.

Wenn Sie eine Miniaturansicht-URL mit strukturierten Daten angegeben und diesen Fehler erhalten haben, prüfen Sie, ob Sie eine andere Miniaturansicht-URL für dasselbe Video in einem HTML-Tag definieren. Sie sollten in allen Quellen (Sitemap, HTML-Tags, Meta-Tags und strukturierten Daten), die dasselbe Video auf derselben Seite beschreiben, denselben Titel, dieselbe Miniaturansicht-URL und dieselbe Video-URL angeben.

Format der Miniaturansicht nicht unterstützt Die Dateiendung der angegebenen Miniaturansicht-Datei lässt auf ein nicht unterstütztes Format schließen. Achten Sie darauf, für die Miniaturansicht ein unterstütztes Bildformat zu verwenden und die richtige Endung für das Format anzugeben.
Größe der Miniaturansicht nicht unterstützt Die Größe der Miniaturansicht wird nicht unterstützt, sodass Google keine Miniaturansicht für Sie generieren konnte. Geben Sie eine Miniaturansicht in einer unterstützten Größe an.
Miniaturansicht von „robots.txt“ blockiert Die angegebene Miniaturansicht wird durch eine robots.txt-Regel für Google blockiert. Wenn das Bild auf einer anderen Website gehostet wird, fragen Sie die Verantwortlichen der Website, wie sich die Blockierung aufheben lässt. Alternativ können Sie auch einen Link zu einer Miniaturansicht zur Verfügung stellen, auf die Google ohne Anmeldung zugreifen kann und die nicht durch robots.txt-Regeln blockiert wird.
Miniaturansicht ist transparent Die Transparenz der angegebenen Miniaturansicht liegt über dem zulässigen Grenzwert: Mindestens 80 % des Bilds müssen einen Alphawert über 250 haben. Transparente Miniaturansichten sind für die Videoindexierung nicht zulässig.
Miniaturansicht konnte aufgrund der Hostlast nicht gecrawlt werden Ihre Website hat die maximale Kapazität für Crawling-Anfragen von Google erreicht. Google benötigt Zugriff auf die Videominiaturansicht, die für die Indexierung benötigt wird, bis die Anzahl der von Google geschätzten Zugriffe sinkt. Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation zum Crawling-Budget.
Miniaturansicht wurde nicht erreicht Google konnte nicht auf die Miniaturansicht unter der angegebenen URL zugreifen und es handelt sich dabei nicht um ein robots.txt-Problem. Möglicherweise ist das Bild passwortgeschützt oder es ist unter der angegebenen URL nicht mehr vorhanden.
Video wurde nicht verarbeitet Google hat festgestellt, dass auf der Seite mindestens ein Video vorhanden ist, hat aber entschieden, das Video nicht zu indexieren.
Video wird noch verarbeitet Das Video wird gerade verarbeitet. Sehen Sie in ein paar Tagen noch einmal nach, ob die Verarbeitung abgeschlossen ist.
Video wurde auf dem Hostdienst nicht gefunden Das angegebene Video fehlt beim Hostingdienst oder befindet sich bei einem privaten Hostingdienst, der für den Google-Crawler nicht erreichbar ist. Rufen Sie den Dienst mit der Video-ID auf, um dies zu bestätigen. Aktualisieren Sie dann Ihre Seite mit der richtigen ID oder URL für Ihren Videohostingdienst.
Miniaturansicht fehlt oder ist ungültig Die Miniaturansicht wurde nicht angegeben, sie ist nicht verfügbar oder sie ist ungültig. Aus technischen Gründen kann das System nicht zwischen diesen Problemen unterscheiden. Prüfen Sie, ob eine gültige Miniaturansicht-URL in einem unterstützten Format und mit einer korrekten Dateiendung angegeben ist und ob die Miniaturansicht für Google verfügbar ist.
Miniaturansicht ist ungültig Die Miniaturansicht ist aus einem Grund ungültig, der durch keinen anderen der hier aufgeführten Miniaturansichtsfehler beschrieben wird. Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich eine Miniaturansicht angegeben haben, ob die angegebene Miniaturansicht allen Richtlinien für Miniaturansichten entspricht und ob sie für Google zugänglich ist.

 

Zuletzt gecrawlt

Das Datum unter Zuletzt gecrawlt auf der Seite mit den Problemdetails gibt an, wann die Seite, nicht das Video, zuletzt gecrawlt wurde.

Weitere Details zum ausgewählten Video

Klicken Sie im Bericht auf eine Seiten-URL, um zusätzliche Informationen zur Videoindexierung für die Seite zu sehen. Die Informationen stammen aus verschiedenen Quellen. Wenn auf der Seite mehrere unterschiedliche Videos vorhanden sind, beziehen sich alle Informationen auf das Video, das wahrscheinlich für die Indexierung am besten geeignet ist, unabhängig davon, ob es tatsächlich indexiert wurde.

  • Video-URL: Die URL der Videodatei oder des Players. Wenn für ein einzelnes Video mehrere URLs aufgeführt sind, bedeutet das, dass Google davon ausgeht, dass es sich bei allen diesen URLs im Grunde um dasselbe Video handelt. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich bei diesen URLs um verschiedene Videos handelt, können Sie versuchen, sie besser unterscheidbar zu machen. Wenn Google auf einer Seite mehrere unterschiedliche Videos findet, betreffen die zusätzlichen Informationen das Video, das für die Indexierung am besten geeignet ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Video indexiert wurde oder indexiert werden kann. Auch Videos, die in einer anderen Domain gehostet werden, können im Bericht berücksichtigt werden. Weitere Informationen
  • URL der Miniaturansicht: Die URL der Miniaturansicht für dieses Video. Das ist entweder eine von Ihnen zur Verfügung gestellte Miniaturansicht oder ein von Google aus der Videodatei extrahierter Frame. Wenn keine Miniaturansicht gefunden oder generiert werden konnte, kann das Video nicht indexiert werden.
  • Video-Platzierung: Gibt an, ob die Hostseite neben dem Video weitere wichtige Inhalte bietet. Mögliche Werte:
    • Video ist Hauptinhalt auf der Seite: Beim Inhalt der Seite handelt es sich hauptsächlich um ein einzelnes Video. Sie enthält allem Anschein nach nicht viele andere Inhalte.
    • Video ist ergänzender Inhalt auf der Seite: Diese Seite hostet zusätzlich zum Video nützliche Inhalte, z. B. zusätzlichen Text, Grafiken oder zusätzliche Videos.

Quelle der Videodetaildaten

Die Videodetails stammen aus den folgenden Quellen:

  • Strukturierte Daten: Die Metadaten stammen aus strukturierten schema.org-Daten auf der Seite. Normalerweise ist dies ein Videoobjekt.
  • Sitemap: Die Informationen stammen aus einem Video-Tag in einer Sitemap.
  • Open-Graph-Protokoll: Die Informationen wurden mit Open-Graph-Protokoll-Tags auf der Seite angegeben.
  • HTML-Tag: Die Informationen wurden über eines der vielen HTML-Tags angegeben, einschließlich des Objekt-Tags <embed>, <video>, <link>, <script>, <amp-video> oder anderer drittanbieterspezifischer AMP-Video-Tags für Videos oder verschiedener Bild-Tags für Miniaturansichten.
  • mRSS: Die Informationen wurden in einer mRSS-Datei angegeben.
  • Von Google gerenderter Screenshot: Google konnte die Videodatei verarbeiten und aus der Videoquelle eine Miniaturansicht generieren.
  • Von Google generiert: Google konnte diese Informationen auf der Grundlage der auf der Seite zur Verfügung gestellten Dateien und Informationen generieren.
  • Von Videohoster bereitgestellt: Die Miniaturansicht wurde von der Videohosting-Plattform zur Verfügung gestellt.
  • Metadatenquelle unbekannt: Es ist unklar, mit welcher Methode die Informationen ermittelt wurden.
  • Posterattribut des Video-Tags: Der Link zur Miniaturansicht wurde aus dem Attribut <video poster="..."> abgerufen.

Video-URLs

Es wird dringend empfohlen, eine Video-URL anzugeben. Für die Indexierung eines Videos ist es aber nicht erforderlich. Das Angeben einer Video-URL kann die Indexierbarkeit des Videos verbessern und zusätzliche Funktionen wie die Autoplay-Vorschau ermöglichen.

Fehlende Video-URL

Wenn Google meint, dass eine Seite ein Video enthält, aber keine Video-URL findet, wird im Bericht „Nicht zutreffend“ angezeigt. Um das Problem zu beheben, geben Sie die Video-URL in contentURL oder embedURL im VideoObject-Markup, in geeigneten HTML-Tags oder in einem Video-Sitemap-Eintrag an.

Mehrere URLs für dasselbe Video

Wenn für ein einzelnes Video mehrere URLs aufgeführt sind, bedeutet das, dass Google auf der Seite mehrere URLs gefunden hat, die aus Sicht von Google zum selben Video führen.

In diesem Fall kann Google Videometadaten dieser URLs kombinieren und gemeinsam verwenden, z. B. den Titel von URL 1, die Miniaturansicht von URL 2 usw.

Wenn Sie der Meinung sind, dass sich die URLs nicht auf dasselbe Video beziehen, können Sie hier nachlesen, wie sich das Problem beheben lässt.

Fehlerbehebung überprüfen lassen

Nachdem Sie alle Instanzen eines bestimmten Problems auf Ihrer Website behoben haben, können Sie Google um die Überprüfung dieser Fehlerbehebung bitten. Wenn alle bekannten Instanzen des Problems beseitigt sind, wird die Zahl der Instanzen dieses Problems in der Problemtabelle auf null gesetzt und das Problem nach unten verschoben.

Gründe für die Überprüfung

Wenn Sie Google mitteilen, dass Sie alle Instanzen mit einem bestimmten Problemstatus oder einer bestimmten Problemkategorie beseitigt haben, hat das folgende Vorteile:

  • Sie erhalten eine E-Mail, wenn Google Ihre Fehlerbehebung für alle URLs bestätigt hat oder wenn Google verbleibende Instanzen dieses Problems gefunden hat.
  • Sie können den Fortschritt bei der Überprüfung Ihrer Fehlerbehebung durch Google verfolgen, eine Liste aller Seiten aufrufen, die zur Überprüfung in die Warteschlange gestellt wurden, und den Fehlerbehebungsstatus der einzelnen URLs sehen.

Es ist nicht immer sinnvoll, ein bestimmtes Problem auf Ihrer Website zu beheben und überprüfen zu lassen. So werden beispielsweise von robots.txt blockierte URLs in der Regel absichtlich blockiert. Es liegt in Ihrem eigenem Ermessen, ob Sie sich um ein bestimmtes Problem kümmern oder nicht.

Sie können Probleme auch ohne Überprüfung beheben. Wenn eine Seite mit bekannten Problemen gecrawlt wird, aktualisiert Google die Anzahl der Instanzen – unabhängig davon, ob Sie die Überprüfung der Fehlerbehebung ausdrücklich angefordert haben.

Profitipp: Korrekturen per Sitemap bestätigen
Sie können die Fehlerbehebung beschleunigen, indem Sie eine Sitemap mit Ihren wichtigsten Seiten erstellen und einreichen. Filtern Sie den Bericht dann nach dieser Sitemap, bevor Sie eine Überprüfung anfordern. Eine Überprüfung für einen Teil der betroffenen URLs kann schneller abgeschlossen werden als eine Anfrage mit allen betroffenen URLs auf Ihrer Website.

Überprüfung starten

So melden Sie in der Search Console, dass Sie ein Problem behoben haben:

  1. Beheben Sie alle Instanzen des Problems auf Ihrer Website. Falls Sie eine Instanz übersehen haben und Google sie findet, wird die Überprüfung beendet.
  2. Öffnen Sie die Seite mit den Details des behobenen Problems. Klicken Sie in der Liste der Probleme auf das Problem.
    • ⚠️ Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ihren Bericht nach einer bestimmten Sitemap filtern, nur die Elemente überprüft werden, die sich zum Zeitpunkt, zu dem Sie die Überprüfung anfordern, in der Sitemap befinden.
  3. Klicken Sie auf Fehlerbehebung überprüfen. Klicken Sie erst wieder auf „Fehlerbehebung überprüfen“, wenn die Überprüfung erfolgreich war oder fehlgeschlagen ist. Weitere Informationen dazu, wie Google Fehlerbehebungen überprüft
  4. Sie können den Fortschritt der Überprüfung verfolgen. Die Überprüfung dauert in der Regel etwa zwei Wochen, manchmal aber auch um einiges länger. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wenn die Überprüfung erfolgreich ist oder fehlschlägt, erhalten Sie eine Benachrichtigung.
  5. Wenn die Überprüfung fehlschlägt, können Sie sich ansehen, auf welche URL das zurückzuführen ist. Klicken Sie dazu auf der Seite mit den Problemdetails auf Details anzeigen. Korrigieren Sie die Seite, bestätigen Sie die Fehlerbehebung aller URLs mit dem Status Ausstehend und starten Sie die Überprüfung neu.

Wann wird ein Problem bei einer URL oder einem Element als behoben angesehen?

Ein Problem wird für ein Element oder eine URL als behoben markiert, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die URL wird gecrawlt und das Problem wird auf der Seite nicht mehr gefunden. Bei einem AMP-Tag-Fehler kann dies bedeuten, dass Sie entweder den Tag-Fehler behoben haben oder dass das Tag entfernt wurde, sofern es nicht erforderlich ist. Während der Überprüfung erhält die Seite den Status Bestanden.
  • Wenn die Seite aus irgendeinem Grund nicht für Google verfügbar ist, z. B. weil sie entfernt oder als „noindex“ markiert wurde oder eine Authentifizierung erforderlich ist, wird das Problem für diese URL als behoben angesehen. Während der Überprüfung erhält die Seite den Überprüfungsstatus Sonstiges.

Lebensdauer von Problemen

Die Lebensdauer eines Problems beginnt mit der ersten Erkennung einer Instanz dieses Problems auf Ihrer Website. Sie endet 90 Tage nachdem die letzte Instanz als von der Website entfernt markiert wurde. Wenn das Problem innerhalb von 90 Tagen nicht wieder auftritt, wird es aus der Problemtabelle entfernt.

Unter Erstmals erkannt am ist das Datum angegeben, an dem das Problem zum ersten Mal erkannt wurde und seine Lebensdauer beginnt. Dieses Datum ist unveränderlich. Beispiele:

  • Wenn alle Instanzen eines Problems behoben sind, 15 Tage später jedoch eine neue Instanz auftritt, wird das Problem als „Offen“ markiert. Unter „Erstmals erkannt am“ wird dann weiterhin das ursprüngliche Datum angezeigt.
  • Wenn 91 Tage nach Behebung der letzten Instanz das gleiche Problem auftritt, wird es als neues Problem verzeichnet, da die vorherige Problembehebung abgeschlossen wurde. Für „Erstmals erkannt am“ wird in diesem Fall das neue Erkennungsdatum festgelegt.
Ablauf der Überprüfung

Hier finden Sie einen Überblick über die Überprüfung, die stattfindet, nachdem Sie für ein Problem auf Fehlerbehebung überprüfen geklickt haben. Dieser Vorgang kann mehrere Tage oder sogar noch länger dauern. Sie werden per E-Mail über den Fortschritt informiert.

  1. Wenn Sie in der Search Console auf Fehlerbehebung überprüfen klicken, werden sofort einige Seiten überprüft.
    • Falls die aktuelle Instanz auf einer dieser Seiten vorhanden ist, wird die Überprüfung beendet und der Überprüfungsstatus bleibt unverändert.
    • Falls die überprüften Seiten den aktuellen Fehler nicht enthalten, wird die Überprüfung mit dem Status Gestartet fortgesetzt. Werden dabei Probleme festgestellt, die nicht mit dem aktuellen Fehler zusammenhängen, so werden diese einem anderen Problemtyp zugeordnet und die Überprüfung wird fortgesetzt.
  2. Die Liste der bekannten URLs, die von diesem Problem betroffen sind, wird in der Search Console abgearbeitet. Dabei werden nur URLs mit bekannten Instanzen dieses Problems zum nochmaligen Crawlen in die Warteschlange gestellt, nicht die gesamte Website. Alle geprüften URLs werden im Überprüfungsverlauf gespeichert, auf den Sie über die Seite mit den Problemdetails zugreifen können.
  3. Wenn bei der Prüfung einer URL:
    1. das Problem nicht gefunden wird, ändert sich der Status der Instanzüberprüfung zu Bestanden. Falls dies die erste geprüfte Instanz nach dem Start der Überprüfung ist, ändert sich der Status der Problemüberprüfung zu Bisher alles in Ordnung.
    2. nicht auf die URL zugegriffen werden kann, ändert sich der Status der Instanzüberprüfung zu Sonstiges. Dies ist kein Fehlerstatus.
    3. die Instanz noch vorhanden ist, ändert sich der Status zu Fehlgeschlagen und die Überprüfung wird beendet. Falls dies eine neue Seite ist, die beim regulären Crawlen gefunden wurde, wird sie als weitere Instanz des bestehenden Problems angesehen.
  4. Wenn die URLs in der Warteschlange auf dieses Problem überprüft wurden und festgestellt wurde, dass es dort behoben ist, ändert sich der Status des Problems zu Bestanden. Selbst wenn alle Instanzen behoben wurden, ändert sich das Label der Warn- oder Fehlermeldung nicht (Fehler oder Warnung), sondern nur die Anzahl der betroffenen URLs, die dann auf „0“ gesetzt wird.

Selbst wenn Sie niemals auf „Überprüfung starten“ klicken, kann Google behobene Instanzen eines Problems erkennen. Falls Google während des regulären Crawlings feststellt, dass alle Instanzen eines Problems behoben wurden, wird die Anzahl der betroffenen URLs im Bericht zu „0“ geändert.

Neuüberprüfung

⚠️ Warten Sie auf den Abschluss eines Überprüfungszyklus, bevor Sie einen weiteren Zyklus anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie während des aktuellen Zyklus bereits einige Probleme behoben haben.

So starten Sie eine fehlgeschlagene Überprüfung neu:

  1. Protokoll für die fehlgeschlagene Überprüfung aufrufen: Öffnen Sie die Detailseite des Problems, bei dem die Überprüfung fehlgeschlagen ist, und klicken Sie auf Details anzeigen.
  2. Klicken Sie auf Neue Überprüfung starten.
  3. Die Überprüfung wird für alle URLs, die mit Ausstehend oder Fehlgeschlagen gekennzeichnet sind, sowie bei allen neuen Instanzen dieses Problems, die seit der letzten Überprüfung durch das reguläre Crawling gefunden wurden, neu gestartet. URLs, die als Bestanden oder Sonstiges gekennzeichnet sind, werden nicht noch einmal geprüft.
  4. Die Überprüfung dauert in der Regel etwa zwei Wochen, manchmal aber auch um einiges länger. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Fortschritt der Überprüfung ansehen

So sehen Sie sich den Fortschritt einer aktuellen Überprüfungsanfrage oder den Verlauf der letzten Anfrage an, wenn keine Überprüfung läuft:

  1. Die Detailseite des Problems öffnen: Klicken Sie auf der Hauptseite des Berichts auf die entsprechende Zeile, um die Seite mit den Problemdetails zu öffnen.
  2. Klicken Sie auf Details anzeigen, um die Seite mit den Überprüfungsdetails für die Anfrage zu öffnen.
    • In der Tabelle sehen Sie den Instanzstatus für jede in der Anfrage enthaltene URL.
    • Der Instanzstatus gilt für das konkrete Problem, das Sie untersuchen. Auf ein und derselben Seite kann das eine Problem als Bestanden gekennzeichnet sein und andere Probleme als Fehlgeschlagen, Ausstehend oder Sonstiges.
    • Im AMP-Bericht und im Bericht zur Seitenindexierung werden Einträge auf der Seite mit dem Überprüfungsverlauf nach URL gruppiert.
    • Im Bericht zur Nutzererfahrung auf Mobilgeräten und im Bericht zu Rich-Suchergebnissen sind die Elemente anhand der Kombination aus URL und dem Wert „Name“ des strukturierten Datenelements gruppiert.
Status der Überprüfungsanfrage

Folgende Statusmeldungen sind für die Überprüfung eines bestimmten Problems möglich:

  • Nicht gestartet: Für eine oder mehrere Instanzen dieses Problems wurde noch nie eine Überprüfung angefordert.
    Nächste Schritte:
    1. Klicken Sie auf das Problem, um sich die Fehlerdetails anzusehen. Überprüfen Sie die einzelnen Seiten, um Beispiele für den Fehler auf der Liveseite aufzurufen.
    2. Klicken Sie auf der Detailseite auf Weitere Informationen, um die Details des Problems aufzurufen.
    3. Klicken Sie in der Tabelle auf eine Zeile mit einer Beispiel-URL, um Details zum konkreten Fehler zu erhalten.
    4. Korrigieren Sie die Seiten und klicken Sie dann auf Fehlerbehebung überprüfen, um die Überprüfung zu startenDie Überprüfung dauert in der Regel etwa zwei Wochen, manchmal aber auch um einiges länger. Bitte haben Sie etwas Geduld.
  • Gestartet: Sie haben eine Überprüfung gestartet und es wurden keine verbleibenden Instanzen des Problems gefunden.
    Nächster Schritt: Google sendet Benachrichtigungen zum Fortschritt der Überprüfung und teilt Ihnen gegebenenfalls mit, was zu tun ist.
  • Bisher alles in Ordnung: Sie haben einen Überprüfungsversuch gestartet und alle bisher geprüften Probleminstanzen wurden behoben.
    Nächster Schritt: Es sind keine Aktionen erforderlich. Google sendet Benachrichtigungen zum Fortschritt der Überprüfung und teilt Ihnen mit, was zu tun ist.
  • Bestanden: Alle bekannten Instanzen des Problems sind beseitigt oder die betroffene URL ist nicht mehr verfügbar. Sie müssen auf Fehlerbehebung überprüfen geklickt haben, um zu diesem Status zu gelangen. Wären Instanzen verschwunden, ohne dass Sie eine Überprüfung angefordert haben, würde sich der Status zu „Nicht zutreffend“ ändern.
    Nächster Schritt: Es sind keine weiteren Aktionen erforderlich.
  • Nicht zutreffend: Google hat festgestellt, dass das Problem bei allen URLs behoben wurde, obwohl Sie noch keinen Überprüfungsversuch gestartet haben.
    Nächster Schritt: Es sind keine weiteren Aktionen erforderlich.
  • Fehlgeschlagen: Ein bestimmter Schwellenwert von Seiten enthält weiterhin dieses Problem, nachdem Sie auf Fehlerbehebung überprüfen geklickt haben.
    Nächste Schritte: Beheben Sie das Problem und starten Sie die Überprüfung neu.
Status der Instanzüberprüfung

Nachdem die Überprüfung angefordert wurde, wird jeder Instanz des Problems eine der folgenden Statusmeldungen zugewiesen:

  • Ausstehend: Zur Überprüfung in die Warteschlange gestellt. Bei der letzten Überprüfung durch Google war diese Probleminstanz vorhanden.
  • Bestanden: [Nicht in allen Berichten verfügbar] Google hat nach der Probleminstanz gesucht und sie ist nicht mehr vorhanden. Dieser Status wird nur zugewiesen, wenn Sie für diese Probleminstanz explizit auf Fehlerbehebung überprüfen geklickt haben.
  • Fehlgeschlagen: Google hat nach der Probleminstanz gesucht und sie ist immer noch vorhanden. Dieser Status wird nur zugewiesen, wenn Sie für diese Probleminstanz explizit auf Fehlerbehebung überprüfen geklickt haben.
  • Sonstiges: [Nicht in allen Berichten verfügbar] Google konnte auf die URL, die die Instanz hostet, nicht zugreifen oder – bei strukturierten Daten – das Element nicht mehr auf der Seite finden. Dieser Status und Bestanden gelten als gleichwertig.

Beachten Sie, dass bei einer URL für unterschiedliche Probleme unterschiedliche Statusmeldungen gelten können. Wenn beispielsweise auf einer einzelnen Seite sowohl das Problem X als auch das Problem Y auftreten, kann das Problem X den Überprüfungsstatus Bestanden und das Problem Y auf derselben Seite den Überprüfungsstatus Ausstehend haben.

Fehlerbehebung

Übersicht über die Fehlerbehebung

Wenn Sie ein Problem mit der Videoindexierung beheben möchten, sollten Sie die folgenden grundlegenden Konzepte verstehen:

Seitenindexierung
Google muss die Seite, auf der ein Video gehostet wird, finden und indexieren können. Mit dem URL-Prüftool können Sie testen, ob eine Seite indexiert wurde oder indexiert werden kann. Anforderungen an die Seitenindexierung:
Videoindexierung
Google indexiert nur Videos von indexierten Seiten. Google muss das Video auf der Seite finden und dann ausreichende Informationen zum Video finden, um es zu indexieren. Auf einer Seite mit mehreren Videos indexiert Google nur ein Video. Siehe Anforderungen an die Videoindexierung.
Videoabruf
Google versucht, die Videodatei im Rahmen der Videoindexierung abzurufen. Wenn die Datei für Google blockiert ist (manche Dienste blockieren den Videoabruf durch Google) oder in einem nicht unterstützten Format vorliegt, wird sie nicht abgerufen. Ein Video muss nicht abgerufen werden, um indexiert zu werden.

Gesamtzahl der Videos ist niedrig / Gesamtzahl der Seiten ist niedrig

Wenn die Summe der Videos unter Video indexiert und Kein Video indexiert viel kleiner als die Zahl der indexierten Seiten mit Videos auf Ihrer Website ist, gibt es dafür zwei mögliche Gründe:

  • Google konnte die Seite mit dem Video nicht indexieren. Videos können nur indexiert werden, wenn sie sich auf einer indexierten Seite befinden. Siehe Seite mit Video ist nicht indexiert.
  • Google konnte auf Ihrer indexierten Seite keine Videos finden. Auch wenn Google die Seite indexiert, wird sie in diesem Bericht nicht aufgeführt, wenn Google dort kein Video findet. Siehe Video wurde nicht indexiert.
Zur Erinnerung: In diesem Bericht werden keine Gesamtzahlen für Videos auf Ihrer Website aufgeführt. Es wird angegeben, auf wie vielen indexierten Seiten Google ein Video gefunden hat und auf wie vielen davon Google ein Video indexieren konnte. Google indexiert nie mehr als ein Video pro Seite.

Seite mit Video ist nicht indexiert

Wenn Google eine Hostseite nicht indexiert hat, werden die Hostseite und alle dort enthaltenen Videos nicht in diesen Bericht aufgenommen.

Wenn Google eine Seite indexiert hat, aber auf der Seite kein Video findet, wird die Seite ebenfalls nicht in diesem Bericht angezeigt.

Im Bericht zur Seitenindexierung sehen Sie, wie viele Seiten auf Ihrer Website indexiert sind. Prüfen Sie, ob die Zahl der indexierten Seiten korrekt zu sein scheint. Sehen Sie nach, ob bei Seiten mit Videos generell bestimmte Indexierungsfehler auftreten. Der Bericht zur Seitenindexierung enthält keine Informationen zu Seiten, die Google nicht gefunden hat.

Wenn Sie herausfinden möchten, warum eine bestimmte Seite möglicherweise nicht indexiert wurde, verwenden Sie das URL-Prüftool. Dieses Tool bietet detaillierte Informationen darüber, ob und warum Google eine Seite indexieren kann oder nicht indexieren kann. Einige allgemeine Richtlinien:

  • Probleme mit der Auffindbarkeit: Google muss eine Seite finden, um sie zu indexieren. Wird die Seite über eine bereits indexierte Seite Ihrer Website oder über eine andere Website verlinkt? Wird die Seite in einer Sitemap aufgeführt?
  • Indexierungsprobleme: Die folgenden Probleme mit der Seitenindexierung können mit dem URL-Prüftool erkannt werden:
    • Crawling der Seite wird durch „robots.txt“ blockiert.
    • Indexierung der Seite wird durch ein noindex-Tag oder eine noindex-Anweisung blockiert.
    • Seite ist nicht kanonisch. Google indexiert nur kanonische Seiten. Duplikate der kanonischen Seite werden nicht indexiert. Obwohl ein Video auf einer nicht kanonischen Seite nicht indexiert wird, kann das Video indexiert werden, wenn es in eine andere, kanonische indexierte Seite eingebettet ist.

Kein Video auf der Seite gefunden

Wenn Google auf einer indexierten Seite keine Videos findet, wird die Seite nicht in diesem Bericht angezeigt. Dies ist etwas anderes als wenn Google auf einer indexierten Seite Videos findet, aber keines davon indexieren kann. In diesem Fall wird die Seite im Bericht als Kein Video indexiert angezeigt.

Wenn Ihre Seite Videos enthält, Google bei einer Prüfung der Seite aber keine findet, gehen Sie so vor:

  • Fügen die Seite unter Verwendung eines Videodeskriptors einer Sitemap hinzu.
  • Achten Sie darauf, dass die Videos beim Anzeigen der Seite in einem Browser deutlich sichtbar sind.
  • Beachten Sie die Best Practices für Videos.
  • Achten Sie darauf, dass die Hostseite indexiert wurde. Selbst wenn bei einer Live-URL-Prüfung ein Video gefunden wird, wird es nicht indexiert, wenn die Seite nicht indexiert ist.

Google kombiniert Videometadaten aus verschiedenen Quellen

Selbst wenn Sie für dasselbe Video auf einer Seite mehrere URLs sehen, weiß Google, dass es sich um dasselbe Video handelt.

In diesem Fall kann Google Metadaten aus allen diesen Quellen verwenden, z. B. den Titel von URL 1 und die Miniaturansicht von URL 2.

Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich nicht um dasselbe Video handelt, können Sie Google helfen, die Videos voneinander zu unterscheiden:

  • Jedes Video muss eine eindeutige Video- und Miniaturansichts-URL haben.
  • Wenn Sie schema.org-Videoobjekte verwenden, muss Ihre Videoobjekt-URL mit der URL in HTML-Tags (<embed>, <video> oder einem anderen geeigneten Tag), in Sitemaps und in mRSS-Dateien übereinstimmen.
  • Verwenden Sie nicht dieselbe Miniaturansicht für unterschiedliche Videos.

Video wurde nicht indexiert

Es kann viele Gründe dafür geben, dass Videos nicht indexiert werden:

  • Die Seite mit dem Video ist nicht indexiert. Mithilfe des URL-Prüftools können Sie feststellen, ob eine Seite indexiert wurde. Wenn sie nicht indexiert wurde, sehen Sie den Grund dafür.
  • Das Video entspricht nicht allen Richtlinien für die Videoindexierung.
  • Das Video ist für Google nicht auffindbar. Google kann ein Video nicht indexieren, wenn es auf der Seite nicht zu finden ist. Ist auf der Seite eine Nutzerinteraktion erforderlich, um sich das Video anzusehen? Testen Sie die Live-Seite mit dem URL-Prüftool und schauen Sie sich den Screenshot an. Sehen Sie Ihr Video auf der Seite?
  • Das Video ist auf der Seite nicht deutlich sichtbar oder ist weniger gut sichtbar oder weniger für die Indexierung geeignet als ein anderes Video. Google indexiert ein Video nur, wenn es auf der Seite deutlich genug sichtbar ist. Google bevorzugt das am besten sichtbare Video.
  • Ein anderes Video auf der Seite war besser für die Indexierung geeignet. Stellen Sie mit dem URL-Prüftool fest, ob ein anderes Video auf der Seite indexiert wurde.
  • Google konnte die angegebene Miniaturansicht nicht abrufen oder keine Miniaturansicht generieren. Beachten Sie die hier aufgeführten Richtlinien, um eine Miniaturansicht anzugeben. Wie Sie Google ermöglichen, eine Datei zu generieren, erfahren Sie unter Videoabruf. Mit dem Testtool für Rich-Suchergebnisse können Sie feststellen, ob eine Blockierung durch robots.txt vorliegt:
    • Öffnen Sie den Test für Rich-Suchergebnisse.
    • Geben Sie die URL der Miniaturansicht an und klicken Sie auf URL testen.
    • Maximieren Sie in den Ergebnissen den Bereich Crawling und sehen Sie sich das Ergebnis unter Crawling erlaubt? an. Es sollte angeben, ob die Miniaturansicht durch eine robots.txt-Regel blockiert wird.
    • Wenn Ihre Miniaturansicht durch eine robots.txt-Regel blockiert wird, müssen Sie den Eigentümer der Datei (den Webmaster bei einer Website, die die Miniaturansicht enthält) bitten, die Blockierung der Miniaturansichtsdatei für Google in der robots.txt-Datei aufzuheben.
  • Google konnte die erforderlichen Informationen für das Video nicht generieren (Miniaturansicht und Beschreibung sind erforderlich). Wenn für das Video strukturierten Daten verwendet werden, sind diese korrekt? Ungültige oder fehlende Werte in den erforderlichen Attributen strukturierter Daten können verhindern, dass ein Video indexiert wird. Sie können Ihre strukturierten Videodaten mit dem Testtool für Rich-Suchergebnisse prüfen.
  • Hier erfahren Sie, wie Sie Google helfen können, Ihre Videos zu finden.

Indexierung einer Seite oder eines Videos verhindern

Wenn eine Seite, die ein Video enthält, nicht in den Suchergebnissen angezeigt werden soll, fügen Sie der entsprechenden Seite ein noindex-Tag oder eine noindex-Anweisung hinzu. Dadurch sollte außerdem verhindert werden, dass Videos auf der Seite im Kontext dieser Seite indexiert werden. Wenn die Videos auf anderen indexierten Seiten erscheinen, ist es möglich, dass sie dort indexiert werden. Wenn die Videos auf keiner anderen Seite Ihrer Website angezeigt werden, werden sie auch nicht indexiert.

Wenn es sich nur um ein Video handelt, das nicht in den Suchergebnissen angezeigt werden soll, müssen Sie in Anfragen für das Video oder für dessen Miniaturansicht (falls vorhanden) eine noindex-Anweisung zurückgeben. Allein die Tatsache, dass bei einer Crawling-Anfrage keine Videobytes zurückgegeben werden, verhindert nicht, dass ein Video in der Google Suche erscheint – Google kann ein Video auch ohne einen erfolgreichen Abruf der Videodatei indexieren.

Weitere Informationen zum Enfernen oder Einschränken von Videos

Nicht beantwortbare Fragen

Hier sind einige Statistikdaten über Videos, die derzeit in der Search Console nicht verfügbar sind:

  • Wie viele Videos auf meiner Website wurden von Google indexiert?
    In der Search Console gibt es derzeit keinen Bericht, in dem die Gesamtzahl der unterschiedlichen indexierten Videos auf einer Website angezeigt wird. Es werden nur die Zahl der indexierten Seiten mit einem indexierbaren Video und die Zahl der indexierten Seiten mit einem nicht indexierbaren Video angegeben.
  • Welche Videos können von Google indexiert bzw. nicht indexiert werden?
    Die Search Console hat keinen umfassenden Bericht, der jeweils alle Videos angibt, die auf einer Website indexierbar bzw. nicht indexierbar sind. Es werden nur die Seiten mit einem indexierbaren Video und die Seiten mit einem nicht indexierbaren Video aufgeführt.
  • Für welche Seiten ist ein bestimmtes Video indexiert?
    In der Search Console gibt es keine Möglichkeit, alle indexierten Seiten zu sehen, die mit einem bestimmten indexierten Video verknüpft sind.

* Sehr spezielle Bedingungen bedeutet, dass Ihre Website pro Seite nur ein einziges Video hostet, das auf keiner anderen Seite vorkommt, und dass Google alle Seiten indexieren kann, die ein Video enthalten. In diesem Fall gibt der Bericht die Zahl der Videos auf Ihrer Website an. Wenn auf Ihrer Website mehrere Videos pro Seite gehostet werden bzw. dasselbe Video auf mehreren Seiten gehostet wird oder Google nicht alle Seiten mit einem Video indexieren kann, gibt das Diagramm wahrscheinlich nicht die Gesamtzahl unterschiedlicher indexierter Videos auf Ihrer Website an.

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